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Wieso der Datenschutz (jetzt) auch sichere Softwareerstellung betrifft

Nicht einmal Klingelschilder und Wunschbaum-Aktionen sind von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschont geblieben. Ist das bei der sicheren Erstellung sicherer Software anders? Leider nicht – auch, wenn man nicht direkt daran denkt. Die DSGVO sieht jedenfalls mindestens drei gewichtige Eckpfeiler vor, die auch in die sichere Softwareerstellung hineinwirken können: den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit, die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ sowie insbesondere die neue Erforderlichkeit der „Sicherheit der Verarbeitung“ – quasi „IT-Sicherheit durch die Hintertür“.

Diese Anforderungen stellen nicht nur generell neue gewichtige Herausforderungen bei der Programmierung dar, sie können bei einem Verstoß unter Umständen sogar zur Mangelhaftigkeit der Software führen. Der Beitrag will Problemfelder aufzeigen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Neues Datenschutzrecht in Europa

Wer hat noch nie von der DSGVO gehört? Dass jemand darauf „ich!“ antwortet, ist spätestens seit Mai 2018 unwahrscheinlich. Im Radio, im Fernsehen, in Zeitungen, Online-Artikeln und Blogs …

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