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Wege zur effektiven Berichterstattung

Im Jahr 2014 verabschiedete die Europäische Kommission die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, "Non-Financial Reporting Directive" (NFRD). Große Unternehmen wurden aufgefordert, Informationen über die eigene Geschäftstätigkeit und den Umgang mit Herausforderungen im Umwelt-, Sozial- und Regulierungsbereich – das sogenannte Environmental, Social and Govermental Reporting (ESG-Reporting) – offenzulegen. Durch die "Corporate Social Responsibility Directive" (CSRD), die 2021 verabschiedet wurde, erfährt die Zielsetzung eine erhebliche Bedeutungsausweitung, sowohl was die Inhalte als auch die jeweiligen Unternehmen betrifft. Durch die CSRD soll ein neuer Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung initiiert werden. Die CSRD-Richtlinie ist 2023 in Kraft getreten und wird ab 2024 in Stufen bis 2030 wirksam.

Unter anderem müssen Unternehmen schrittweise dezidiert über das eigene Geschäftsmodell und die eigene Strategie sowie bisherige Nachhaltigkeitsleistungen in ihrem Nachhaltigkeits-Reporting informieren. Bis dato sind nur große Unternehmen (börsennotiert, Konzerne etc.) von der NFRD auf freiwilliger Basis betroffen. Durch die neue CSRD-Richtlinie werden dann auch KMU und Start-ups ab einer bestimmten Größe oder im Falle einer Börsennotierung dazu verpflichtet, ein standardisiertes Nachhaltigkeit…