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Testdatenanonymisierung: der Schlüssel zur DSGVO- und DORA-Konformität

Unternehmen stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, die DSGVO- und DORA-Vorgaben bei der Nutzung realistischer Testdaten zu erfüllen. Besonders der Finanz- und Versicherungssektor sieht sich durch die DORA-Regelungen mit zusätzlichen Compliance-Anforderungen konfrontiert – diese schaffen jedoch nicht nur Hürden, sondern auch Spielräume für effiziente und sichere Testprozesse. Eine durchdachte Anonymisierungsstrategie ermöglicht es, qualitativ hochwertige Testdaten bereitzustellen, ohne die regulatorischen Vorschriften zu verletzen. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Erlaubtem, Sinnvollem und Praktikablem?

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt seit 2018 den Datenschutz und die Nutzung personenbezogener Daten [1]. Finanz- und Versicherungsinstitute müssen darüber hinaus seit Januar 2025 die zusätzlichen Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) beachten. Beide Regularien betreffen Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse und setzen klare Grenzen beim Umgang mit Testdaten [2].

Gesetzliche Grundlagen im Testdatenmanagement

Die DSGVO schreibt Datensparsamkeit…