Digitale Barrierefreiheit mit System – von Pflichten und Wettbewerbsvorteilen
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dabei ist Barrierefreiheit mehr als eine Pflicht: Sie eröffnet neue Zielgruppen und Marktpotenziale, verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und wird so zum klaren Wettbewerbsvorteil. Damit diese Rechnung aufgeht, braucht es einerseits technische Unterstützung. Andererseits geht es nicht ohne manuelle Prüfungen. Ein Überblick, worauf IT-Projektleiter jetzt achten müssen.
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