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Digitale Barrierefreiheit mit System – von Pflichten und Wettbewerbsvorteilen

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dabei ist Barrierefreiheit mehr als eine Pflicht: Sie eröffnet neue Zielgruppen und Marktpotenziale, verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und wird so zum klaren Wettbewerbsvorteil. Damit diese Rechnung aufgeht, braucht es einerseits technische Unterstützung. Andererseits geht es nicht ohne manuelle Prüfungen. Ein Überblick, worauf IT-Projektleiter jetzt achten müssen.

Neue gesetzliche Regelungen und damit verbundene Pflichten stellen Unternehmen vor verschiedene Hürden: Die fristgerechte Umsetzung würde ohnehin knappe Ressourcen zusätzlich beanspruchen. Allen voran steht dabei die Einarbeitung in die meist gleichfalls komplexen wie umfänglichen Anforderungen.

Auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt hier keine Ausnahme dar. Das Gesetz verweist auf technische Standards wie die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den bekannten Web Content Acce…